Der Tod eines Familienmitglieds, eines Freundes oder eines geliebten Menschen kann oft unerwartet und plötzlich eintreten. Es fallen zahlreiche Dinge und Formalitäten an, mit denen wir uns bisher nicht befassen mussten. In dieser herausfordernden Zeit stehen wir Ihnen mit einfühlsamer Unterstützung zur Seite.
Melden Sie sich bei uns
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: (02331) 26628
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Unterstützung umfasst:
- Ein erstes ausführliches Beratungsgespräch – entweder in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause nach einer kurzen Terminabsprache.
- Übernahme aller wichtigen Angelegenheiten, Formalitäten und notwendigen Behördengängen.
- Planung der Beisetzung und des Rahmens der Trauerfeier, inklusive Abstimmung mit Friedhof, Pastor und Trauerredner.
Was tun beim Sterbefall?
Sterbefall in der Wohnung
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Sterbefall im Krankenhaus
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Benötigte Dokumente
Um die Formalitäten reibungslos erledigen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
- Bei Ledigen und Minderjährigen, standesamtliche Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten, standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch)
- Bei Geschiedenen, Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten, standesamtliche Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
- Krankenkasse, vorliegende Krankenkassenkarte
- Rentenanpassung oder Rentenversicherungsnummer
- Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen mit den letzten Beitragsquittungen.
- Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
- Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
- Bestattungs-Vorsorgevertrag (sofern vorhanden)
- Grabstellennachweis – wenn vorhanden
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