Der Tod eines Familienmitglied oder eines Freundes trifft uns oft sehr plötzlich und unerwartet. Es fallen zahlreiche Dinge & Formalitäten an, mit denen wir uns bisher nicht befassen mussten.

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Kontaktieren Sie uns sofort! Wir helfen Ihnen gern und sind Tag und Nacht unter der Rufnummer (02331) 26628 erreichbar.

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen, standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten, standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch)
  • Bei Geschiedenen, Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten, standesamtliche Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Krankenkasse, vorliegende Krankenkassenkarte
  • Rentenanpassung oder Rentenversicherungsnummer
  • Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen mit den letzten Beitragsquittungen.
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • Bestattungs-Vorsorgevertrag (sofern vorhanden)
  • Grabstellennachweis – wenn vorhanden

Jemand aus unserem Bestattungsinstitut wird ein Gespräch mir Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in unseren Besprechungsräumen.